BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle am Wochenende

Fünf Haftbefehle haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Wochenende am Hauptbahnhof Münster vollstreckt. Am Freitagmittag (12. Januar) hat ein Bahnmitarbeiter in einem abgestellten Zug einen schlafenden Mann gemeldet. Bundespolizisten weckten den wohnsitzlosen 46-Jährigen und stellten bei der Überprüfung fest, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft besteht. Er hatte die Geldstrafe von 4800 Euro aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls im besonders schweren Fall nicht bezahlt. Weil er die offene Geldstrafe auch jetzt nicht zahlen konnte, wurde er verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Münster eingeliefert. Dort hat er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Tagen zu verbüßen. Am Samstagmorgen kontrollierten die Beamten eine 26-jährige Bulgarin im Hauptbahnhof Münster. Gegen sie lagen gleich vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Münster vor. Sie hatte die Geldstrafen aus Verurteilungen wegen verschiedener Eigentumsdelikte sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung und Beleidigung nicht bezahlt. Insgesamt waren noch Geldstrafen von 2850 Euro offen. Hinzu kamen noch rund 1300 Euro Verfahrenskosten. Die Frau wurde verhaftet und konnte mit der Hilfe ihrer Mutter die geforderten Geldstrafen begleichen, was ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 270 Tagen ersparte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.