BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt bei zwei Personen drei Haftbefehle am Bahnhof in Gronau

In den Abendstunden des 15.01.2024 überprüfte die Bundespolizei Reisende in der Westmünsterlandbahn RB 51. Gegen 19:30 Uhr wurden auch die Personalien eines 33-jährigen Rumänen mit den polizeilichen Datenbänken abgeglichen. Hierbei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Münster mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird. Das Amtsgericht Gronau hat ihn im Jahr 2022 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Diebstahl verurteilt. Der Verurteilte wurde mit zu den Diensträumen der Bundespolizei in Gronau genommen. Die Freundin des Gesuchten konnte durch Zahlung der Geldstrafe und der Kosten in einer Gesamthöhe von 1081,31 Euro die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Um 22:30 Uhr konnte der Mann die Dienststelle verlassen. Im zweiten Fall wurden um 20:00 Uhr die Personalien eines 25-jährigen Rumänen überprüft. Hierbei konnte ermittelt werden, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. In beiden Fällen lagen Verurteilungen aus dem Jahr 2022 wegen Betäubungsmitteldelikten vor. Im September zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro und im Dezember zu 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Da der Reisende die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er noch vor Ort verhaftet. Zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 49 Tagen brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Münster. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.