BPOLI LUD: Namen erscheinen auf der Fahndungsliste

Die Einreise nach Deutschland hatten sich eine rumänische Frau, ein polnischer und ein deutscher Mann vermutlich anders vorgestellt. Bei der Überprüfung ihrer Personalien hatte die Bundespolizei festgestellt, dass deren Namen auf der Fahndungsliste erscheinen. Während der Deutsche (43) damit rechnen muss, noch heute in eine Justizvollzugsanstalt gebracht zu werden, befinden sich die Rumänin (28) sowie der Pole (40) bereits in der Obhut des Justizvollzugs. Gegen die 28-Jährige, die gestern Morgen gemeinsam mit ihrem Mann und einem Bekannten über die Autobahn einreisen wollte, lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts München vor. Bei dem zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren geht es um Betrügereien aus dem letzten Sommer. Wenige Stunden später scheiterte gestern auch der 40-Jährige an der Grenzkontrolle, in die er auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße geraten war. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft Memmingen mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Dieser wurde ausgestellt, weil der Verurteilte wohl vergessen hatte, eine wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Neu-Ulm angeordnete Geldstrafe zu begleichen. Nun fehlten ihm die fälligen 2000,00 Euro. Heute Morgen rollte dann gegen 05.00 Uhr ein polnischer Transporter über die Görlitzer Stadtbrücke in die Neißestadt. Dessen Fahrer, der bereits erwähnte 43-Jährige, wurde kurz darauf festgenommen. Gegen ihn war vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Untersuchungshaft angeordnet und ein Haftbefehl ausgefertigt worden. Über den Vollzug dieses Haftbefehls entscheidet nun im Weiteren der Görlitzer Ermittlungsrichter. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de