Strafanzeigen gegen E-Scooter-Fahrer
(mb) In der Nacht zu Mittwoch sind zwei E-Scooter-Fahrer bei Polizeikontrollen aufgefallen. Einer gleich zweimal. Beide Elektroroller stellte die Polizei sicher und zeigte die nicht fahrtüchtigen Fahrer an.
Kurz nach Mitternacht stoppte eine Polizeistreife einen 17-Jährigen mit einem E-Scooter auf der Mälzerstraße. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das am Roller angebrachte Kennzeichen als gestohlen einlag und nicht an das Fahrzeug gehörte. Der Roller war nicht versichert. Da der Jugendliche sich nicht ausweisen konnte, musste er mit zur Polizeiwache. Den Roller beschlagnahmte die Polizei. Da der 17-Jährige deutliche Anzeichen von Drogenkonsum zeigte und ein Drogenvortest den Verdacht des Konsums von Kokain und Cannabis bestätigte, wurden ihm Blutproben entnommen.
Auf der Wollmarktstraße fiel um kurz nach 03.00 Uhr ein E-Roller-Fahrer mit defekter Beleuchtung auf. Der 35-Jährige war alkoholisiert und pustete über 2,3 Promille in das Alkoholtestgerät. Er musste mit zur Blutprobe und wurde anschließend wieder entlassen.
Um 04.00 Uhr fiel der Scooter-Fahrer einer anderen Streife in der Westernstraße fahrend auf. Auch die Polizisten bemerkten sofort, dass der Mann Alkohol getrunken hatte. Diesmal zeigte der Test sogar über 2,5 Promille an. Eine weitere Blutprobe war jetzt fällig. Den E-Scooter stellte die Polizei sicher, um weitere Alkoholfahrten mit dem "Elektrokleinstfahrzeug" zu verhindern.
Ein Elektro-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Ebenso ist es verboten, unter Drogeneinwirkung zu fahren. Die Polizei rät, beim Fahren mit einem Elektroroller einen Helm zu nutzen. Alle wichtigen Infos und Tipps zum Fahren mit E-Scootern hat die Polizei im Internet eingestellt: https://polizei.nrw/e-scooter
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