BPOL NRW: Scheinbar Hilfloser schlägt mit Faust nach Bundespolizisten
Gestern Nachmittag (17. Januar) wurden Bundespolizisten von einem Bürger auf einen Mann im Essener Hauptbahnhof aufmerksam gemacht, der sich augenscheinlich in einer Notlage befand. Plötzlich holte dieser unvermittelt aus und schlug nach einem Beamten. Anschließend wurde er festgenommen.
Gegen 15:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Essen. Als sie von einem Passanten über eine scheinbar hilflose Person, in der Zwischenebene zu dem Bahnsteig zu Gleis 7-10, informiert wurden. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 57-Jährigen, der am Boden lag. Zudem befanden sich Bahnmitarbeiter bei ihm, die bereits einen Rettungswagen verständigt hatten. Aus der Vergangenheit war den Uniformierten bekannt, dass der rumänische Staatsbürger Rettungskräfte mit einem Messer bedroht hatte. Auf Nachfrage gab der Mann an, dass er Alkohol getrunken habe und keinen Rettungswagen benötigen würde. Zur Eigensicherung tätigten die Polizeibeamten eine Durchschau des Rucksackes des Wohnungslosen. Währenddessen ballte dieser die Faust und schlug unvermittelt in die Richtung des Gesichtes eines Polizisten. Dieser konnte dem Schlag ausweichen. Anschließend wurde der Tatverdächtige den Wachräumen zugeführt.
Die in der zwischen Zeit eingetroffenen Rettungssanitäter sahen keine Notwendigkeit für eine notfallmedizinische Versorgung des Betroffenen. Außerdem wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, dieser ergab, dass der Rumäne mit 2,08 Promille alkoholisiert war. Seine Identität wurde mittels eines Fingerabdruckscans festgestellt. Während des Scans ballte der Aggressor immer wieder seine Fäuste, sodass dieser erheblich erschwert wurde. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen, aufgrund eines gefährlichen Körperverletzungsdelikt, nach dem Aufenthalt des Polizeibekannten fahnden ließ.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin und einer Untersuchung durch den Polizeiarzt, brachten die Bundespolizisten den 57-Jährigen in das Polizeigewahrsam Essen. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Körperverletzung verantworten müssen.
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