Verfolgungsfahrt endet im Gartenzaun, Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Drogen
Eine Verfolgungsfahrt mit der Hammer Polizei lieferte sich am Dienstag, 23. Januar 11:25 Uhr ein 22jähriger aus Werl.
Der 22jährige missachtete das Verbot der Durchfahrt auf der Straße Friedhofsweg. Daher sollte er durch einen Beamten angehalten und kontrolliert werden. Um sich mutmaßlich dieser Kontrolle zu entziehen, wendete der Werler mit seinem Kia auf den Bahngleisen am Friedhofsweg und flüchtete über die Weetfelder Straße. Hierbei beschleunigte er sein Fahrzeug deutlich.
Im Verlauf seiner Flucht, hielt er sein Fahrzeug mehrmals an, um im Anschluss weitere Fluchtversuche durch erneutes Anfahren und Beschleunigen zu unternehmen.
In Einmündungsbereich Weetfelder Straße / An der Spierkuhle beabsichtigte der Werler, nach links abzubiegen. Hierbei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr frontal in einen Gartenzaun. Das Fluchtfahrzeug kam hier zum Stillstand.
Nachdem seine Flucht beendet wurde, stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem stand der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Daher wurde ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen.
Gegen die Maßnahmen setzte sich der Beschuldigte zur Wehr, zudem beleidigte und bedrohte er die Einsatzkräfte.
Gegen den 22-jährigen werden nunmehr Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabis aufgefunden, daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet.
Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
Es entstand Sachschaden in Höhe von geschätzten 4.000 Euro. Der 22jährige sowie die Einsatzkräfte und Unbeteiligte blieben unverletzt.
Die Ermittlungen dauern an. (nue)
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