BPOL NRW: Heroin konsumiert – Bundespolizisten stellten Drogen und Messer sicher

Am gestrigen Mittwochnachmittag (24. Januar) überprüften Bundespolizisten im Recklinghäuser Hauptbahnhof einen Mann, sowie seine Begleiterin. Beide führten Drogen mit sich. Bei der Frau fanden die Beamten zudem zwei Messer auf. Gegen 14 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Recklinghausen. Dabei fiel ihnen ein 36-Jähriger auf, welcher Heroin konsumierte. Die Beamten kontrollierten daraufhin den Deutschen, sowie seine 31-jährige Begleiterin. Im Rahmen des Gesprächs stellten die Polizisten bei der Frau Anzeichen auf einen möglichen Drogenkonsum fest. Die Deutsche wies erweiterte Pupillen und gerötete Augen auf. Zudem schwitzte sie stark. Auf die Nachfrage, ob sie Betäubungsmittel mit sich führen würde, übergab sie den Einsatzkräften zwei "Bubbles", welche sich zuvor in ihrer Jackentasche befanden. Eine Polizistin durchsuchte die Recklinghäuserin und fand eine weitere Konsumeinheit Heroin auf. Zudem stellte diese ein Klappmesser in der rechten Hosentasche der Frau zugriffsbereit fest. Die Betroffene konnte kein berechtigtes Interesse zum Führen des Messers vorweisen. In ihrem mitgeführten Rucksack stellten die Beamten noch ein Einhandmesser sicher. Hierbei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz gegen die Polizeibekannte ein. Bei dem Dorstener (36) fanden die Beamten ein "Bubble" Heroin auf, weshalb er sich nun wegen des Drogenbesitzes verantworten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.