Bundespolizeidirektion München: Mehrfach gesuchter Georgier bei Grenzkontrolle gefasst / Ganze Liste vorgeworfener Straftaten – Namenswechsel sollte Identität wohl verschleiern

Die Bundespolizei hat am Donnerstag (25. Januar) einen gesuchten Georgier auf richterliche Anordnung hin in Bernau ins Gefängnis gebracht. Offenbar hatte der Mann bei der vorausgegangenen Grenzkontrolle nahe Kiefersfelden vergeblich versucht, mithilfe einer neuen Identität unbehelligt davon zu kommen. In Deutschland wurde der polizeibekannte 39-Jährige von gleich mehreren Justizbehörden gesucht. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überprüfung der Personalien des georgischen Pkw-Beifahrers an der A93 schien zunächst alles in Ordnung zu sein. Der Kontrollierte konnte sich mit einem gültigen georgischen Reisepass ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Tasche kam allerdings ein weiteres Ausweisdokument mit dem Lichtbild des Mannes zum Vorschein. An der Echtheit der georgischen Identitätskarte bestand zwar laut der Rosenheimer Bundespolizei kein Zweifel, allerdings wich der eingetragene Name von dem des zuvor ausgehändigten Passes ab. Mithilfe des Polizeicomputers stellte sich rasch heraus, weshalb sich der Georgier einen Pass mit anderen Personalien beschafft haben dürfte. Offenkundig war er aus polizeilicher Sicht alles andere als ein "unbeschriebenes Blatt": In der Vergangenheit war der georgische Staatsangehörige bereits mehrfach wegen Wohnungseinbruchs, Bandendiebstahls oder Urkundenfälschung in Erscheinung getreten. Darüber hinaus interessieren sich die Staatsanwaltschaften in Regensburg, Kleve und Mönchengladbach angesichts laufender Ermittlungen wegen Betrugs, Urkundenfälschung beziehungsweise eines besonders schweren Diebstahlsfalls für seinen Aufenthaltsort. Aufgrund eines 2019 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Schwelm (Ennepe-Ruhr-Kreis) hatte er wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls einschließlich Verfahrenskosten auch noch rund 1.000 Euro zu entrichten. Außerdem hatte das Amtsgericht Essen wegen eines 2020 mutmaßlich begangenen Wohnungseinbruchs einen Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend Tatverdächtigen erlassen. Die Liste der ihm zur Last gelegten Straftaten wurde im Übrigen von den Rosenheimer Bundespolizisten noch um den Vorwurf des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise erweitert. Bei der Begutachtung seiner mitgeführten Sachen fiel den Beamten auf, dass in seiner Handy-Hülle ein ukrainischer Führerschein steckte. Diese Fahrerlaubnis wurde als "glatte Fälschung" entlarvt. Die Bundespolizei nahm den Mann in der Kontrollstelle an der A 93 fest und brachte ihn zunächst zur Dienststelle nach Rosenheim. Dort konnte er zwar die geforderte Geldstrafe begleichen, doch kam allein angesichts des Untersuchungshaftbefehls eine Weiterreise weiterhin nicht in Betracht. Auf richterliche Anordnung hin wurde er am Mittwochmittag in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Er wird sich voraussichtlich schon bald im Rahmen der anstehenden Verfahren zu verantworten haben. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .