BPOL NRW: Bundespolizei stellt gesuchte Straftäterin mit Drogen

Am Sonntagmittag (28. Januar) kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dortmund eine junge Frau. Diese wurde bereits von einer Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht und führte verschiedene Drogen mit sich. Gegen 14 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Bei dem Passieren einer 36-Jährigen, nahmen die Beamten einen starken Marihuanageruch wahr. Überprüfungen der deutschen Staatsbürgerin ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach ihr suchen ließ. Das Amtsgericht Arnsberg verurteilte die Dortmunderin bereits im Januar 2023 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls, zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro. Da sie bisher weder die geforderte Summe von 675 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Polizeibeamten nahmen die junge Frau fest und brachten sie in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dortmund. Bei einer Durchsuchung der Verurteilten und ihrer mitgeführten Taschen, fanden die Einsatzkräfte neben einem Plastikbehältnis mit einer geringen Menge Amphetaminen, auch einen Frischhaltebeutel mit circa 38 Gramm Marihuana und ein weiteres Verschlusstütchen mit circa 10 Gramm Amphetaminen auf. Zudem wurden eine Feinwaage und diverse Plastiktütchen aufgefunden. Angaben zu dem Sachverhalt wollte die Tatverdächtige nicht machen. Durch eine Zahlung der Geldstrafe konnte die Gesuchte eine Haftstrafe abwenden. Die Drogen stellten die Bundespolizisten sicher. Zudem leiteten sie gegen die 36-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.