240130-5. Im Zusammenhang mit Trickbetrug – Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts der Geldwäsche vollstreckt
Zeit: 30.01.2024, ab 06:00 Uhr
Orte: Hamburg-Billstedt, Mehrenskamp und Bochum (Nordrhein-Westfalen)
Heute Morgen haben Ermittler der für Trickbetrug zuständigen Fachdienststelle (LKA 43) mit Unterstützung der nordrhein-westfälischen Polizei zwei Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg-Billstedt und Bochum vollstreckt. Die Männer sollen Trickbetrüger unterstützt haben.
Durch umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit Fällen des sogenannten "WhatsApp-Betrugs" gerieten ein 18-jähriger Hamburger (deutsch-ghanaische Staatsangehörigkeit) und ein 20-jähriger Bochumer (deutsch-kongolesisch-kamerunische Staatsangehörigkeit) in den Fokus der Kriminalbeamten.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind die Heranwachsenden verdächtig, seit mindestens September 2022 gewerbsmäßig Bankkarten und Kontozugangsdaten Dritter mit dem Zweck der Verschleierung inkriminierter Gelder organisiert und genutzt zu haben.
Die Tatverdächtigen hoben arbeitsteilig auf den Konten eingegangenen Beträge ab, die von Geschädigten des weitverbreiteten "WhatsApp-Betrugs" stammen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürften die beiden der Geldwäsche Verdächtigen in wenigstens zehn Betrugsfällen mit einer Gesamtschadenshöhe von über 20.000 Euro auf die beschriebene Art und Weise involviert gewesen sein.
Durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurden daraufhin beim Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Männer erwirkt.
Bei der heutigen Vollstreckung der Beschlüsse stellten die Polizisten in beiden Wohnungen Beweismittel sicher, die nun ausgewertet werden müssen.
Haftgründe für die Tatverdächtigen liegen nicht vor.
Im Zuge ihrer Ermittlungen haben die Spezialisten der Fachdienststelle für Trickbetrugsdelikte auch bereits rund ein Dutzend Kontogeber identifiziert, über deren Konten die WhatsApp-Betrüger und die Geldwäscher die jeweiligen Geldbeträge erbeutet haben sollen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang: Vorsicht vor schnellem, leicht verdientem Geld! Derartigen Kontogebern droht eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Auch gegen die bereits identifizierten Personen werden entsprechende Ermittlungen geführt.
Die Ermittlungen dauern an.
Erläuterungen und Hinweise zum "WhatsApp-Betrug" siehe PM 220502-1.: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5210315
Ka.
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