Bundespolizeidirektion München: Migrant nutzt Fake-Account bei Mitfahrplattform für unerlaubte Einreise/ Bundespolizei bringt falschen Algerier in Haft
Am Mittwochabend (31. Januar) haben Lindauer Bundespolizisten einen vermeintlichen algerischen Staatsangehörigen in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Der Migrant war am Vortag über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) im Pkw eines deutschen Paares, welches er über eine Mitfahrplattform kontaktiert hatte, unerlaubt eingereist.
Am Dienstagabend (30. Januar) stoppten Ulmer Zollbeamte in Weißensberg einen Pkw mit deutscher Zulassung. Im Auto befand sich neben der 26-jährigen Fahrerin und dem 27-jährigen Beifahrer ein angeblich algerischer Mitfahrer, der keinerlei Reisedokumente bei sich führte. Daraufhin übernahm die zuständige Bundespolizei den Fall.
Die Bundespolizisten fanden heraus, dass sich der Migrant die unerlaubte Einreise gezielt, unter Nutzung von Fake-Accounts, organisiert hatte. Das Paar aus Mittelhessen hatte die Heimfahrt aus dem Winterurlaub in der Schweiz auf eine Online-Mitfahrplattform gestellt. Daraufhin meldete sich zwei Mal ein Mann ohne Foto und Bewertungen, dem die beiden Deutschen die Mitnahme verweigerten.
Anschließend meldete sich eine scheinbare Frau auf das Mitfahrangebot. In ihrem Profil waren ein Foto, eine deutsche Handynummer und positive Bewertungen zu sehen. Als die Mitnahme ab Dornbirn bereits vereinbart war, wurde das Paar informiert, dass ein angeblicher Freund der Frau mitfahren würde.
Die Beamten recherchierten, dass der vorgebliche Algerier bereits am 8. Januar von der Bundespolizei Saarbrücken bei der unerlaubten Einreise in einem ICE aus Paris aufgegriffen und anschließend in Zurückschiebungshaft gebracht worden war. Da sich der Migrant bereits als Algerier in Österreich im Asylverfahren befand, war er am 29. Januar an die österreichischen Behörden überstellt und mit einer zweijährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik belegt worden. Auch bei den deutschen Ausländerbehörden wurde der 32-Jährige als algerischer Staatsangehöriger geführt.
Die Lindauer Bundespolizei ermittelten jedoch, dass der Mann im Jahr 2020 vergeblich ein spanisches Visum beantragt hatte - unter Vorlage seines tunesischen Reisepasses.
Der Tunesier erhielt eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes. Die Bundespolizisten führten den Migranten am Mittwochnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.
In Österreich liegt bereits eine Rückkehrentscheidung vor. Daher verzichtet die Bundespolizei auf eine erneute Zurückschiebung in den Nachbarstaat, sondern strebt die Abschiebung des Tunesiers in sein Heimatland an. Die Beschaffung der Heimreisedokumente sollte aufgrund der ermittelten tunesischen Passnummer sowie der vorliegenden Fingerabdrücke kein Hindernis darstellen.
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