Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Zwei Beispiele aus der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sollen deutlich machen, wie gefährlich es ist, sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer zu setzen.
In diesen beiden Fällen kam niemand zu Schaden - aber beide Fahrer müssen nun mit den entsprechenden Verfahren rechnen - und was am Ende mit ihren Führerscheinen wird, ist noch nicht absehbar.
Das stellt die Polizei gerade mit Blick auf die bevorstehenden Karnevalstage noch einmal deutlich klar: Wenn Auto - dann kein Alkohol. Alkohol- und Drogenfahrten werden konsequent verfolgt. Mit allen Konsequenzen.
Im ersten Fall der Nacht waren es zwei Zeugen, die am Mittwochabend gegen 21.30 Uhr den Hinweis darauf gaben, dass ein Fahrer Schlangenlinien fahrend von Breyell nach Lobberich unterwegs sei. An der Johannes-Cleven-Straße konnte ein Streifenteam ihn anhalten. Der 47-Jährige aus Nettetal räumte ein, Alkohol getrunken zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,3 Promille. Daraufhin musste der Mann zur Blutprobe. Seinen Führerschein konnten die Einsatzkräfte nicht sicherstellen - er hatte ihn nicht dabei.
Ein paar Stunden später, gegen 23.50 Uhr, war es ein Streifenteam, dem der nächste Fahrer auffiel. Und zwar im Kreisverkehr Anrather Straße/Siemensring in Willich. Das Team führte dort allgemeine Verkehrskontrollen durch und hielt den 48-Jährigen aus Willich an. Gerötete und lichtempfindliche Pupillen sowie sein auffälliges Verhalten verrieten ihn - ein Schnelltest reagierte positiv auf Amphetamine. Auch hier wurde eine Blutprobe fällig. In diesem Fall wurde auch der Führerschein sichergestellt.
Die Polizei hat Verständnis für alle, die ausgelassen Karneval feiern möchten. Aber wer danach noch fahren möchte, der muss auf Alkohol verzichten. Planen Sie Ihre Rückfahrt von Sitzungen, Zügen und Partys rechtzeitig. Lassen Sie sich von Freunden oder Familie abholen oder bestellen Sie ein Taxi.
Wer mit dem Streifenwagen mitfahren muss, für den ist deutlich eher Aschermittwoch. Ganz fatal wäre es, wenn durch Alkohol oder Drogen ein Unfall passiert und Sie dann die Rückfahrt im Rettungswagen antreten müssten. /hei (109)
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