BPOLI EF: Vermeintlicher Berufsstand schützt vor Strafe nicht.

Gegen Mitternacht bekam es die Bundespolizei mit einem Fahrgast zu tun, der ohne Ticket die Beförderungsleistung eines Schnellfahrzuges auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Erfurt erschlichen hat. Der ticketlose Mann wurde bei Ankunft des ICE im Hauptbahnhof Erfurt von der Bundespolizei übernommen. Die strafrechtliche Belehrung wäre bei diesem Mann fast überflüssig gewesen, da er doch vehement behauptete, dass er dem Berufsstand der Rechtsanwälte angehöre. Das allein befreit ihn nicht davon, für Bahnfahrten ein Beförderungsentgelt zu entrichten. Wie eine genauere Überprüfung ergab, stand der vermeintliche Anwalt nicht zum ersten Mal im Konflikt mit dem Strafrecht. Erst vor wenigen Tagen erhielt er in Niedersachsen eine Strafanzeige durch die Bundespolizei, ebenfalls wegen einer fahrscheinlosen Bahnnutzung. In Bezug auf seine Berufsausübung wurde die Luft für den 47-jährigen Syrer immer dünner, denn auch eine Überprüfung bei der Bundesanwaltskammer brachte kein für den Mann begünstigendes Ergebnis zutage. Dass der Mann jedoch enge Bezüge zu juristischen Institutionen hegt, beweisen insgesamt 11 Aufenthaltsermittlungen unterschiedlicher Staatsanwaltschaften, die im Fahndungsbestand gegen ihn vorliegen. Zudem wurde bekannt, dass sich der syrische Staatsangehörige ohne legitimen Aufenthaltsstaus in Deutschland befindet. Die Dienststelle der Bundespolizei hat die Person mit Anzeigen wegen Leistungserschleichung, Amtsanmaßung und unerlaubten Aufenthalt verlassen. Seine verantwortliche Ausländerbehörde wurde über den Sachstand in Kenntnis gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Erfurt Telefon: 0361/ 659830 E-Mail: bpoli.erfurt(at)polizei.bund.de