BPOL NRW: Teure Ausreise – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am gestrigen Samstagmorgen (3. Februar) beabsichtigte ein Mann über den Dortmunder Flughafen auszureisen. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach ihm fahnden.
Gegen 7:50 Uhr wurde ein 25-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Suceava/ Rumänien am Flughafen Dortmund vorstellig. Er händigte den Beamten seine rumänische Identitätskarte aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf per Haftbefehl nach dem Mann suchte.
Das Amtsgericht Neuss hatte den rumänischen Staatsbürger im Februar 2023 rechtskräftig, wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen und Körperverletzung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt.
Da der Gesuchte sich weder der ergangenen Strafantrittsladung gestellt, noch die geforderte Summe bisher beglichen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Der Verurteilte konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.586,- Euro (inkl. Verfahrenskosten) aufbringen und so die 50-tägige Haftstrafe umgehen.
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