BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende durch die Bundespolizei – Davon zweimal in die Justizvollzugsanstalt und über 1.600 Euro Geldstrafen eingezogen
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (02.-04.02.2024) fest.
Als erstes kontrollierten die Beamten am Freitagnachmittag einen kosovarischen Staatsangehörigen, welcher aus Pristina/Kosovo einreiste. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 39-Jährigen seit fast neun Jahren gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte bereits im Mai 2015 einen Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in zehn Fällen gegen den Mann erlassen. Im August 2009 wurde er demnach zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Verurteilte nach Abschiebung unerlaubt in das Bundesgebiet einreiste wurde die Restfreiheitsstrafe in Höhe von 1070 Tagen fällig.
Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Mann an die Justizbehörden überstellt.
Am Sonntagmorgen wurde ein deutscher Staatsangehöriger einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Las Palmas/Spanien unterzogen. Hier stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Januar dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen leichtfertiger Geldwäsche gegen den im Mai 2022 Verurteilten ausgestellt.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 29 Tagen konnte von dem Dortmunder jedoch abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 435 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte er seine Reise fort.
Sonntagnachmittag wurde ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Doha/Katar vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Oktober des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 31-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt.
Doch auch der in Recklinghausen lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde ebenfalls Sonntagnachmittag ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Rahmen der Streifentätigkeit im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf durch die Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass auch dieser Mann gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den im Oktober 2022 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilten Mann erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zu Fahndung ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten überstellten den Verurteilten nach Eröffnung des Haftbefehls den Justizbehörden.
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