BPOL NRW: Köln Hauptbahnhof – Zwei Festnahmen an einem Tag

Am 5. Februar kam es gleich zu zwei Festnahmen - einmal aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls und weiter wegen eines beschleunigten Verfahrens aufgrund von Diebstahl. Gegen 04:00 Uhr trafen die Beamten am Kölner Hauptbahnhof einen 44-Jährigen Deutschen an und stellten seine Personalien fest. Im Rahmen der Überprüfung ermittelten die Einsatzkräfte, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Köln viermal zur Festnahme zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Der Deutsche hatte die Möglichkeit, entweder eine Geldstrafe von insgesamt 32000 Euro zu entrichten oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 280 Tagen zu verbüßen. Da der Mann die Geldstrafe nicht entrichten konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Um 18:30 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv in einer Filiale im Kölner Hauptbahnhof einen 25-Jährigen Syrer, wie er eine Flasche Parfüm aus dem Regal entnahm und die Örtlichkeit im Anschluss wieder verließ, ohne zu bezahlen. Die Schadenshöhe belief sich auf 76,99 Euro. Da sich der Tatverdächtige vor Ort gegenüber den alarmierten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei nicht ausweisen konnte, führten diese ihn dem Bundespolizeirevier Köln zu, um seine Identität feststellen zu können. Im Verlauf der weiteren Maßnahmen konnten die Uniformierten zudem feststellen, dass der Mann über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik verfügt. Die Einsatzkräfte nahmen den 25-Jährigen daraufhin fest und führten ihm dem Polizeigewahrsam zu. Er muss sich nun wegen des Diebstahls vor einem Richter oder einer Richterin verantworten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Telefon: +49 (0) 221/16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Gereonstraße 43-65 50670 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.