Polizei Dortmund informiert über Safer Internet Day „Let´s talk about Porno!“ – Digitale Gefahren und sexueller Missbrauch im Netz
Lfd. Nr.: 0139
Am europaweit organisierten Safer Internet Day (6.2.2024) informierten das LKA NRW und die Polizei Dortmund über Social-Media-Kanäle zum sicheren Umgang mit Onlinemedien. Hierzu wird der Themenschwerpunkt Kinder- und Jugendpornografie behandelt.
Messengerdienste, soziale Netzwerke und Onlinespiele gehören zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Der erste Kontakt von jungen Menschen mit pornografischen Inhalten geschieht oft unbeabsichtigt und unfreiwillig, beispielsweise durch die Zusendung pornografischer Videos in (Klassen-) Chats oder auf Social Media.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Kinder auf die Risiken der Mediennutzung hinzuweisen bzw. auf ungewollte Kontaktaufnahmen (sexuelle Belästigungen und sexuellen Missbrauch). Kinder dürfen nicht verängstigt werden, sie benötigen Unterstützung.
Damit Kinder vor verstörenden Inhalten bestmöglich geschützt sind, ist die Installation von Schutzsoftware zu empfehlen. Weiter Informationen über Schutzfunktionen sind über folgendem Link erhältlich: www.klicksafe.de
Kinder- und Jugendpornografie und die Strafbarkeit
Kinder- und Jugendpornografie zeigt sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Unter Kinderpornografie werden Bilder, Videos, auch Schriften oder Zeichnungen verstanden, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Solche Bilder und Videos zeigen realen sexuellen Kindesmissbrauch und werden in sozialen Netzwerken oder über Messenger wie WhatsApp verbreitet.
Unter Strafte steht der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung solcher Inhalte. Als Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen bezeichnet, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zeigen (§ StGB 184c). Eine Weiterleitung dieser Bilder und Videos ist strafbar.
Es ist nicht immer zu erkennen, ob es bei Kinder- und Jugendpornografie um Kinder (unter 14 Jahren), oder bereits um Jugendliche oder Erwachsene handelt. Wichtig ist, Inhalte, die Personen erniedrigen oder in sexualisierter Art und Weise zeigen, auf keinen Fall weiterzuleiten, sondern zu melden.
Strafbar sind auch sogenannte Posing-Darstellungen. Gemeint sind damit aufreizende Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit einem sexuellen Bezug. Tatsache ist: Herstellung, Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sind strafbar (§ StGB 184b).
Hinweis auf die neue Messaging-App Threads
Threads ist eine neue Messaging-App, die mit einem Instagram-Account genutzt werden kann. Die App ermöglicht das Teilen von Nachrichten, Bilder, Videos und Links. Die Nutzung ist ab 12 bzw. 13 Jahren möglich. Ohne Instagram-Account kann man die Beiträge anderer nur lesen, das heißt ein Account bei dem sozialen Netzwerk Instagram ist eine zwingende Voraussetzung und gleichzeitig eine Gefahr für Kinder. Eltern müssen sich bewusst sein, dass die Kinder beide Plattformen nutzen. Bei Threads ist es möglich, mit fremden Personen zu interagieren. Daher besteht die Gefahr von sexueller Gewalt und Cybermobbing.
Ohne Instagram-Account kann man die Beiträge anderer nur lesen, also ein Account bei dem sozialen Netzwerk Instagram ist eine zwingende Voraussetzung und gleichzeitig eine Gefahr für Kinder. Eltern müssen sich bewusst sein, dass die Kinder beide Plattformen nutzen.
Wichtig ist: Sichere Einstellungen bei der Installation zu nutzen (privates Profil einstellen). Zudem können Eltern ihren Instagram-Account mit dem Account ihres Kindes verknüpfen und somit die Aktivitäten des Kindes auf Instagram und Threads zu verfolgen.
Bedeutung von Cyber-Grooming
In sozialen Netzwerken oder beim Spielen von Onlinespielen kommt man mit ganz vielen anderen, einem selbst oft unbekannten User in Kontakt. Den meisten geht es dabei wahrscheinlich nur um interessante Kontakte und das Onlinespiel. Aber ein paar dieser User haben ganz eigene Interessen und benutzen das Internet, um sich an Kinder "heranzumachen". Manche tun dies mit dem Ziel, die angesprochenen Minderjährigen zu belästigen, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder zum Versand von Nacktbildern aufzufordern. Dabei werden nicht nur Erwachsene übergriffig, auch Kinder und Jugendliche können Gleichaltrige im Internet belästigen.
Strafbar ist es, Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden oder ihnen pornografische Inhalte (darunter Nacktbilder) verfügbar zu machen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat.
Polizeiliches Einschreiten gegen Kinderpornografie
Regelmäßig machen sich Täter und Täterinnen beim Umgang mit Kinderpornografie die vermeintliche Anonymität des Internets zunutze. Grundsätzlich jedoch kann die Polizei beteiligte Personen identifizieren und das strafbare Handeln ahnden. Dabei gelingen auch immer wieder aufsehenerregende Ermittlungserfolge.
Die Polizei führt regelmäßig eigene Recherchen im Internet durch. Diese erfolgen anlassunabhängig als polizeiliche Fahndungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Bei konkreten Hinweisen der Bevölkerung oder anderer Dienststellen sowie bei Anzeigen nimmt die Polizei Ermittlungen auf.
Wie die Polizei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie vorgeht, wird in Kurzclips des Bundeskriminalamts deutlich:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/Kurzclips/kurzclips_node.html
Hilfsangebote:
Die Dortmunder Polizei unterstützt Eltern und Schulen, damit Kinder und Jugendliche Schritt für Schritt Medienkompetenz erzielen. Medienkompetenz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, um Straftaten im Internet selbst zu erkennen und nicht daran mitzuwirken.
Kontakt für Beratungsgespräche mit dem Kommissariat Vorbeugung vorbeugung@polizei.nrw.de
Ein weiteres Angebot ist das sogenannte Kinder- und Jugendtelefon, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800 111 0 333 und 116 111 erreichbar (der Anruf ist kostenlos).
Außerhalb der aufgeführten Sprechzeiten erhält man Rat und Hilfe über die Telefonseelsorge, sie ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Bei Online-Problemen stellen sogenannte JUUUPORT-Scouts online Meldeformulare zur Verfügung. Hierüber können problematische Inhalte und Accounts gemeldet werden.
Melden Sie Auffälligkeiten, wie jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet, dem Seitenbetreiber, der Polizei oder den Meldestellen.
Bitte verlinken:
www.jugendschutz.net/verstoss-melden oder unter www.internet-beschwerdestelle.de
https://www.soundswrong.de/kampagne/
https://www.juuuport.de/ueber-uns
https://dortmund.polizei.nrw/cybergrooming-sextortion-kinderpornografie
https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/cybermobbing/
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Diana Krömer
Telefon: 0231/132-1022
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de