BPOLI MD: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am Freitag, den 9. Februar 2024 stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 01:30 Uhr einen Mann auf dem Magdeburger Hauptbahnhof fest und kontrollierte ihn. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Haftbefehl nach dem 36-Jährigen suchte. Bereits im Februar 2020 wurde er vom Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt. Einen Großteil der Geldstrafe beglich der Deutsche, doch dann blieben die Zahlungen aus. Da er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im November des vergangenen Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Der Festgenommene konnte den Restbetrag von 520 Euro nicht aufbringen. Infolgedessen brachten die Bundespolizisten den Gesuchten in eine Justizvollzugsanstalt und informierten die ausschreibende Behörde über den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes.
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