240209-1. „Mobil. Aber sicher!“ – Bilanz einer Hamburgweiten Kontrolle

Zeit: 08.02.2024, 06:00 bis 22:00 Uhr; Ort: Hamburger Stadtgebiet Bei der gestrigen Verkehrskontrolle unter der Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) widmeten sich die Einsatzkräfte der Polizei Hamburg schwerpunktmäßig dem Thema der technischen Mängel sowie dem ruhenden Verkehr. Die annähernd 180 Beamtinnen und Beamte überprüften bei stationären und mobilen Verkehrskontrollen 469 Fahrzeuge und 353 Personen und leiteten unter anderem knapp 1200 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Im Einzelnen sind unter anderem folgende Verstöße festgestellt worden: Straftaten Kraftfahrzeugführende 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 8 x Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 x Kennzeichenmissbrauch 2 x Urkundendelikte Ordnungswidrigkeitenverfahren Kraftfahrzeugführende 958 x Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) 8 x Missachtung Rotlicht 8 x verbotswidrige Handynutzung 11 x Ladungssicherungsverstöße 59 x verbotswidriges Wenden 12 x Geschwindigkeitsverstöße 1 x Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln 145 x sonstige Buß- und Verwarngeld bewährte Ordnungswidrigkeiten Fahrradfahrende 5 x verbotswidrige Handynutzung Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) 2 x Nutzung der falschen Radwegseite Darüber hinaus stellten die Polizeikräfte 149 Mängelmeldungen - zum Beispiel wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente - aus. Besonderheiten 1. Ein 52-Jähriger führte einen Pkw, ohne jedoch die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Zudem ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,37 Promille. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. 2. Bei einer Verkehrskontrolle stellten Polizeikräfte fest, dass ein 23-Jähriger sein Fahrzeug führte, obwohl ihm die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen worden war. Die Einsatzkräfte leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Im Zuge der Kontrolle gab der Beifahrer (Bruder) des 23-Jährigen an, die Fahrt mit dem Pkw fortsetzen zu können. Durch den anschließenden Abgleich seiner Daten mit den Eintragungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) erhielten die Polizistinnen und Polizisten die Auskunft, dass auch bei ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. 3. Ein dänischer Fahrzeugführer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft. Hierbei stellten die Einsatzkräfte fest, dass der 43-jährige Fahrer nicht über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügt und Bargeld und Goldbarren in Höhe von etwa 50.000 Euro mitführte. Daraus ergab sich der Tatverdacht der Geldwäsche und es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. 4. Der Mercedes E 500 eines 30-jährigen Fahrers wurde auf dem Gelände der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) einer Kontrolle unterzogen, da die Geräuschentwicklung der Abgasanlage Auffälligkeiten zeigte. Die gesamte Abgasanlage wies diverse Manipulationsspuren auf und das zulässige Standgeräusch wurde um mehr als 20 dB überschritten. Durch die technischen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen und der Mercedes wurde daraufhin sichergestellt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. 5. In der Straße Bürgerweide führten die Einsatzkräfte eine Fahrzeugkontrolle durch, da ein VW Golf GTD eine auffällig geringe Fahrzeughöhe besaß. Im Pkw des 34-Jährigen wurde der Einbau eines Gewindefahrwerks festgestellt, ohne dass ein Zulässigkeitsnachweis vorgelegt werden konnte. Das Fahrwerk war besonders weit heruntergeschraubt, sodass die Vorderreifen bereits Beschädigungen aufwiesen. Wie im Fall zuvor, wurde der VW Golf GTD zwecks Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sichergestellt und gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 6. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein Spanier mit einem Pkw mit spanischen Händlerkennzeichen überprüft, da er augenscheinlich das Auto auch nach Spanien überführen wollte. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass der VW Golf zuvor in Deutschland zugelassen und aufgrund erheblicher Mängel vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) außer Betrieb gesetzt worden war. Hierbei handelt es sich jedoch um eine unzulässige Fernzulassung, woraufhin die Polizeikräfte die Weiterfahrt untersagten und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro festsetzten. Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu sensibilisieren. Wen. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Laura Wentzien Telefon: 040 4286-56213 E-Mail: Laura.Wentzien@polizei.hamburg.de