Verbotene Kraftfahrzeugrennen – Flucht vor der Polizei – Führerscheine und Fahrzeuge sichergestellt oder beschlagnahmt

Die Iserlohner Polizei musste am Wochenende zwei flüchtende Autofahrer verfolgen, die sich einer Kontrolle entziehen wollten. Der erste Fall begann bereits am Freitag mit einer häuslichen Gewalt: Ein stark alkoholisierter 61-jähriger Iserlohner hatte seine ebenfalls alkoholisierte Ehefrau geschlagen. Sie holte gegen 18 Uhr die Polizei. Die verwies den Mann seiner Wohnung und sprach - wie in solchen Fällen üblich - ein zehntägiges Rückkehrverbot aus. Der Mann packte seine Sachen und verließ die Wohnung. Die Polizeibeamten redeten ihm aufgrund seines alkoholisierten Zustandes außerdem ins Gewissen, sich keinesfalls selbst ans Steuer zu setzen. Kurze Zeit später fuhr der 61-Jährige dennoch mit seinem Pkw an den Polizeibeamten vorbei. Die Anhaltesignale des Streifenwagens ignorierte er, stoppte nur kurz und gab, als die Polizeibeamten ausgestiegen waren, wieder Gas. Mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit versuchte er, dem hinter ihm fahrenden Streifenwagen zu entkommen. Seine Flucht führte auf die Autobahn 46 und einmal bis zum Ende der Autobahn an der Iserlohner Stadtgrenze, von dort über Mendener Straße und Schlesische Straße wieder zur Autobahnauffahrt Seilersee und weiter über die A 46 in Richtung Hagen. Ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer bremste er Fahrzeuge aus, überfuhr rote Ampeln, beschleunigte auf der Autobahn auf über 200 km/h und zeigte dabei erhebliche Probleme, die Spur zu halten. Auf der Ausfahrt Oestrich trug es ihn fast in die Leitplanke, er überholte an verbotenen Stellen, bog zur Diepke ab, überfuhr Sperrflächen und blieb schließlich in der Sackgasse stehen. Die Streifenwagen blockierten den Wagen. Als Polizeibeamte die Tür öffneten, legte er den Rückwärtsgang ein. Polizeibeamte zogen ihm den Fahrzeugschlüssel ab und gegen seinen erheblichen Widerstand auch den 61-jährigen Fahrer aus seinem Fahrzeug. Ein Beamter erlitt dabei leichte Verletzungen. Der Mann beschimpfte die Polizeibeamten mehrfach als "Scheiß Bullen" und "Schlampe". Der Mann hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Die Polizei stellte Fahrzeug und Handy sicher. Auf der Wache wurde ihm eine Blutprobe abgenommen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen ihn die Beamten in Gewahrsam. Am nächsten Morgen wurde er ausgenüchtert entlassen. Trotz des am Vortag ausgesprochenen Rückkehrverbotes machte er sich wieder auf den Weg zu seiner Ehefrau. Die holte, nachdem sie von ihm erneut geschlagen und getreten wurde, am Nachmittag gegen 14 Uhr erneut die Polizei. Weil der 61-Jährige den Anweisungen der Polizei nicht folgen wollte, überwältigten ihn die Beamten und brachten ihn in Handfesseln zur Wache. Die verletzte Ehefrau wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der wieder erheblich alkoholisierte Mann behauptet, dass ihn seine Frau "angegriffen habe". Die Polizeibeamten sprachen eine neue Wohnungsverweisung und ein zehntägiges Rückkehrverbot aus und nahmen ihn noch einmal in Gewahrsam. Er bekam diverse Strafanzeigen: zweimal wegen Körperverletzung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Straßenverkehrsgefährdung infolge von Alkoholgenusses, Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Schnellfahren an unübersichtlichen Stellen und Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen (§315d Strafgesetzbuch). Fahrer ignoriert Anhaltesignale und löst Suchaktion an der Lenne aus Eine zweite Verfolgungsfahrt führte am Sonntag in dieselbe Richtung: Kurz nach 19.30 Uhr wollte eine Streifenwagen-Besatzung in Letmathe auf der Untergrüner Straße einen Pkw kontrollieren. Als die Beamten Anhaltezeichen gaben, beschleunigte der Fahrer erheblich. Der flüchtende Wagen fuhr über die B 236 bis nach Nachrodt, wo er offenbar an der gesperrten Lennebrücke nicht weiterkam. Er bog stattdessen in die Berliner Straße ab. Dort stiegen zwei Insassen aus und flüchteten in unterschiedliche Richtungen in das Waldgebiet. Die Polizeibeamten konnten den Beifahrer einholen; es handelt sich um einen 22-jährigen Iserlohner. Ein Diensthundeführer nahm in der Folge die Spur des flüchtigen Fahrers auf, die abrupt an einem Aussichtspunkt oberhalb der Lenne endete. Die Polizeibeamten mussten befürchten, dass der Fahrer den Steilhang hinabgestürzt sein könnte. Sie zogen deshalb die Feuerwehr hinzu. Die suchte mit Hilfe ihrer Wärmebildkamera den Bereich ab - ohne Ergebnis. Aus dem Fluchtfahrzeug drang starker Geruch von illegalen Betäubungsmitteln. Bei der Durchsuchung des Wagens kamen Betäubungsmittel und diverse nach Waffenrecht verbotene Gegenstände zum Vorschein. Der Wagen wurde samt Inhalt sichergestellt. Es wurden Anzeigen geschrieben wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen des Verdachts Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn in dem Fahrzeug liegende Papiere deuteten auf einen 32-jährigen Mann als Fahrer hin. Der stellte sich am heutigen Montagmorgen gemeinsam mit seinem Anwalt bei der Polizei und räumte ein, am Steuer gesessen zu haben. Gegen den Halter wurde zusätzlich eine Anzeige gefertigt wegen der Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Fahrt unter Alkoholeinfluss Am Samstagnachmittag beschlagnahmte die Polizei den Führerschein einer 53-jährigen Iserlohnerin. Zeugen hatten der Polizei berichtet, dass die Frau unter Einfluss von Alkohol unterwegs sei. Die Besatzung eines Streifenwagens konnte die Fahrerin nicht finden. Allerdings hatte ein Polizeibeamter, der privat unterwegs war, die Frau beobachtet, wie sie versucht hatte, einzuparken. Ein erster Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Im Rahmen der Blutprobenabnahme auf der Polizeiwache kam zusätzlich der Verdacht auf, dass die Frau unter dem Einfluss diverser Medikamente steht, die ebenfalls die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die Beamten beschlagnahmten darauf den Führerschein, untersagten die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge und schrieben eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Fahrt unter Drogeneinfluss Bei einer Verkehrskontrolle am Konrad-Adenauer-Ring stoppte die Polizei am Samstag kurz nach 21 Uhr einen Pkw, an dessen Steuer eine 39-jährige Iserlohnerin saß. Aus dem Fahrzeuginneren schlug den Beamten Cannabisgeruch entgegen. Im Wagen wurde Cannabis gefunden. Ein Drogenvortest fiel positiv aus. Die Beamten brachten sie zur Blutprobenabnahme auf die Wache, untersagten das Führen von Kraftfahrzeugen und schrieben Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Rallyestart vor den Augen der Polizei Ein 25-jähriger Balver suchte sich Sonntagmorgen kurz vor 2 Uhr einen schlechten Platz aus für Fahrübungen: Nur ein paar hundert Meter von ihnen entfernt, auf der Baarstraße in Höhe eines Discounters, bremste ein Pkw bis zum Stillstand ab, ließ den Motor aufheulen und die Reifen quietschen, was selbst in der Dunkelzeit sehr deutlich für Qualm sorgte, und beschleunigte mit weiter quietschenden Reifen in Richtung Sümmern. In Höhe vom Barendorf stoppte die Polizei den Fahrer. Die Polizeibeamten schrieben eine Strafanzeige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d, Absatz 1 - grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit). Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein und das Fahrzeug des Balvers und ließ den 240 PS starken BMW abschleppen. Der Fahrer und seine beiden Begleiter mussten sich ein anderes Verkehrsmittel suchen, um nach Hause zu kommen. #Leben: Die Polizei warnt weiter: Zu hohe Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen. In der Mischung mit Alkohol oder Drogen ergibt sich eine gefährliche Mischung. (cris) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de