„Videobeobachtung – ein unverzichtbarer Baustein im Sicherheitskonzept der Polizei Dortmund“
"Neben polizeilicher Präsenz, Schwerpunkteinsätzen mit zivilen Einsatzkräften und der Bereitschaftspolizei, der gebündelten Ermittlungskompetenz in der EK Nordstadt sowie der engen Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, ist die Videobeobachtung ein unverzichtbarer Baustein unserer Sicherheitsstrategie", mit diesen Worten zog der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange heute (16.2) eine Bilanz des Instruments Videobeobachtung für Dortmund.
"Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben einen Anspruch darauf, dass die Polizei alle Werkzeuge des Polizeigesetzes einsetzt, um Kriminalität zu bekämpfen."
Die Videobeobachtung in Dortmund startete auf Anordnung des Polizeipräsidenten Gregor Lange im Jahr 2016 mit fest installierten Kameras auf der Brückstraße. Im Jahr 2021 folgten fest verbaute Kameras auf der Münsterstraße sowie 2023 im Dietrich Keuning Park. Zeitlich begrenzt war die Videoüberwachung 2021 am Mehmet-Kubasik Platz sowie 2022 auf der Kampstraße. Aktuell steht der mobile Videobeobachtungscontainer im Dietrich Keuning Park, wo er fest installierte Kameras seit Mitte 2023 unterstützt.
"Gerade auch mit der vor einiger Zeit eingeführten kurzzeitigen Überwachung mit unserem mobilen Kamerasystem können wir ohne großen Aufwand zeitnah auf Kriminalitätsschwerpunkte reagieren. So hat zum Beispiel der temporäre Einsatz am Mehmet-Kubaşık-Platz zu einer deutlichen Reduzierung der Straftaten in diesem Bereich geführt, so dass wir die Maßnahme dort wieder beenden konnten," führt Gregor Lange weiter aus.
Rechtsgrundlage für diese polizeiliche Maßnahme ist § 15a Polizeigesetz NRW. Danach kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene, d.h. für jedermann einsehbare Videobeobachtung Daten in Form von Videobildern erheben.
Die Anordnung durch den Polizeipräsidenten ist an klare grundsätzliche Voraussetzungen geknüpft. An diesen Orten müssen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein und die Strukturen vor Ort müssen die Begehung von Straftaten begünstigen. Sie müssen sich von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden. Entscheidend ist die Prognose, dass dort auch in Zukunft Straftaten begangen werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden. Ebenfalls in die Prognose bei stationären Kameras gehört die Annahme, dass bei Abbau der Kameras die Straftaten wieder steigen.
Außerdem muss ein schnelles polizeiliches Einschreiten möglich sein, wenn Straftaten durch geschulte Polizeibeamte beobachtet werden.
In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Diese gezielte Konzentration der Videobeobachtung auf Kriminalitätsschwerpunkte anstelle einer flächendeckenden Überwachung in Dortmund ermöglicht eine zielgerichtete Bündelung der zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzten Kräfte und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Beispielhafte Einsätze der Videobeobachtung aus dem Jahr 2023
Am 10. Februar konnte die Videobeobachtung nach einem Raub mit Schusswaffe auf ein Juweliergeschäft in der Münsterstraße zwei Tatverdächtige aufzeichnen und somit gute Hinweise auf das Aussehen der Täter liefern.
Am 24. März konnten die Beamten einen Tatverdächtigen nach Raub im Dietrich-Keuning Park festnehmen.
Am 27.Mai kam es auf der Brückstraße zu einer Auseinandersetzung von 10-15 Personen. Eine Person wurde dabei schwer durch einen Messerstich verletzt. Die Tat konnte durch die Kameras beobachtet und als Beweismittel gesichert werden.
Am 29. Oktober meldete sich ein 17-jähriges Opfer eines Sexualdelikts im Bereich des Dietrich-Keuning-Parks. Mit Hilfe der Videobeobachtung konnten Einsatzkräfte den Täter kurze Zeit später festnehmen.
Im Zeitraum vom 29. November bis zum 5. Dezember kam es im Umfeld des Dietrich-Keunings-Parks zu drei versuchten Tötungsdelikten. Die Mordkommission wertetet das Videomaterial umfangreich aus und konnte u.a. dadurch den einen Tatverdächtigen festnehmen.
Ausblick auf das Jahr 2024
Die Videobeobachtung an der Brückstraße ist bis Ende 2024 angeordnet. Der Bereich Münsterstraße bis Ende Mai und im Dietrich-Keuning-Park läuft die Anordnung bis Ende Juni. Eine umfassende Evaluation und Analyse wird dann über den Fortbestand der Maßnahmen an den Örtlichkeiten entscheiden. Diese Bilanz wird die Polizei für den Bereich Münster Straße und Dietrich-Keuning-Park Mitte des Jahres veröffentlichen, für die Brückstraße Anfang 2025.
"Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster haben unserem Konzept an der Münsterstraße eine verhältnismäßige und rechtmäßige Vorgehensweise attestiert. Videobeobachtung werden wir deshalb auch künftig mit Augenmaß und nicht flächendeckend einsetzen," bekräftig Gregor Lange Videobeobachtung als Instrument für die Zukunft.
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