BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt 5 Haftbefehle gegen 3 Gesuchte innerhalb von 2,5 Stunden
Am gestrigen Samstagvormittag (17. Februar) beabsichtigten drei Männer am Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet ein- bzw. auszureisen. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach einem von ihnen mit drei Haftbefehlen fahnden.
Gegen 8:30 Uhr überprüften Bundespolizisten im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/ Kosovo einen 49-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Münster suchte bereits per Haftbefehl nach ihm.
Das Landgericht Münster verurteilte den kosovarischen Staatsbürger im Juni 2007 rechtskräftig wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Nachdem der Mann einen Teil seiner Haftstrafe verbüßt hatte, wurde er vor einigen Jahren in sein Heimatland rückgeführt. Da der Gesuchte aber nun wieder in das Bundesgebiet einreisen wollte, wurde er festgenommen und für die nächsten 1.037 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Eine Stunde später, gegen 9:30 Uhr, wurde ein 27-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Podgorica/ Montenegro vorstellig. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben.
Der montenegrinische Staatsangehörige wurde im September 2020 rechtskräftig, wegen Sachbeschädigung, Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten, vom Amtsgericht Rheinbach zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt. Die geforderte Summe hatte er in der Vergangenheit nur zum Teil beglichen. Der Mann aus Swisttal konnte die Geldstrafe in Höhe von 5.070 Euro nicht aufbringen, weshalb er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 169 Tagen verbüßen muss.
Gegen 10:50 Uhr wollte dann ein 20-Jähriger aus London am Flughafen Dortmund einreisen. Der Mann wurde gleich dreimal von der Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht.
Das Amtsgericht Dortmund hatte gegen den rumänischen Staatsbürger aufgrund von Bußgeldbescheiden aus den Jahren 2021 und 2022 Erzwingungshaft von acht, drei und zwei Tagen angeordnet. Die Gesamtsumme von 1.826,- Euro konnte der junge Mann aufbringen und so die elftägige Haftstrafe umgehen.
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