BPOL NRW: Bundespolizisten stellen Messer und Drogen sicher

Am Freitagabend (16. Februar) überprüften Bundespolizisten innerhalb von kurzer Zeit zwei Männer im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Diese führten verbotene Gegenstände mit sich. Gegen 18:10 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei fiel ihnen ein 20-Jähriger auf, welcher beim Erblicken der Beamten die Laufrichtung änderte. Die Polizisten kontrollierten den Deutschen und fragten, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe. Daraufhin übergab der Duisburger den Uniformierten ein Springmesser, welches sich zuvor zugriffsbereit in seiner Bauchtasche befand. Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann. Äußern wollte er sich zu dem Fund nicht. Eine knappe Stunde später, gegen 19 Uhr, passierte ein 32-Jähriger die Einsatzkräfte im Hauptbahnhof. Die Beamten nahmen einen intensiven Marihuana-Geruch wahr, welcher von dem albanischen Staatsangehörigen ausging. Auf Nachfrage händigte er ein Verschlusstütchen mit Cannabiskraut, sowie ein Einhandmesser aus. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, brachten die Beamten in zur Bundespolizeiwache. Ein Fingerabdruckscan bestätigte schließlich die Identität des Wohnungslosen. Die Bundespolizisten leiteten gegen die Männer Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein. Zudem muss sich der 32-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.