Zwei Verstöße gegen die Promillegrenze festgestellt – Polizei Schwerin setzt Schwerpunktkontrollen zur Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“ fort
Am 17.2. gegen 9.30 Uhr erschien ein 69-jähriger Schweriner mit seinem Wagen beim Polizeihauptrevier auf dem Großen Dreesch, um eine Strafanzeige zu erstatten. Während der Aufnahme nahmen Beamte Atemalkoholgeruch bei dem Deutschen wahr, so dass ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von 0,5 Promille, so dass auf den Mann nun ein Bußgeldverfahren zu kommt. Den Heimweg musste der Betroffene zu Fuß antreten.
Eine weitere Feststellung in Sachen Alkohol im Straßenverkehr mussten die Beamten am frühen Morgen des 18.2. in der Schweriner Feldstadt machen: Hier wurde gegen 3.00 Uhr am Ostorfer Ufer der Fahrer eines E-Scooters kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,96 Promille bei dem 22-jährigen Deutschen. Auch auf diesen Betroffenen kommt nun ein Bußgeldverfahren zu. Des Weitern befindet sich der Mann in der führerscheinrechtlichen Probezeit, so dass die Anordnung einer kostenintensiven Nachschulung durch die Führerscheinbehörde im Raume steht.
Die Schweriner Polizei beteiligt sich noch den gesamten Februar an der Verkehrssicherheitskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN". Der Themenschwerpunkt liegt in diesem Monat im Bereich "Alkohol & Drogen & Medikamente", so dass die Kontrolltätigkeiten diesbezüglich intensiviert werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Rainer Autzen
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de