BPOLI LUD: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Bundespolizisten nahmen über das Wochenende einen Türken (30), einen Georgier (32) und zwei Polen (36, 32) fest.
Der 30-jährige Türke wurde bereits am Freitagnachmittag im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bonn wegen Diebstahl mit Waffen einen Untersuchungshaftbefehl ausgestellt hatte.
Der Festgenommene wurde inzwischen der Justizvollzugsanstalt übergeben.
Am Samstagabend (24. Februar 2024) kontrollierten Bundespolizisten an der Stadtbrücke in Görlitz den 32-jährigen Georgier. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Demzufolge hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 693,00 Euro zu begleichen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen Diebstahl zu dieser Geldstrafe, ersatzweise drohte ihm eine Freiheitsstrafe. Da der Georgier nicht zahlen konnte, übergaben ihn die Beamten der Justizvollzugsanstalt.
Am frühen Sonntagmorgen wurde auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße der 32-jährige Pole kontrolliert. Bei ihm ergab die Überprüfung einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim. Er schuldete der Staatskasse noch 227,50 Euro. Die Geldstrafe ordnete das Amtsgericht Mannheim wegen Diebstahls an.
Kurz vorm Mittag ging den Fahndern der 36-jährige Pole ins Netz. Dieser wurde gleich von zwei Staatsanwaltschaften mit Haftbefehl gesucht.
So wurde er vom Amtsgericht Eilwangen (Jagst) wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 688,00 Euro und vom Amtsgericht Augsburg wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.350,00 Euro verurteilt.
Beide Männer beglichen ihre Schulden vor Ort und reisten weiter.
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