Pfungstadt: Behördenübergreifende Kontrollen dreier Lokalitäten / Polizei stellt unter anderem Bargeld und Betäubungsmittel sicher
Am Freitag (23.2.) führten Einsatzkräfte der Polizeistation Pfungstadt mit Unterstützung der Kollegen des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, des Ordnungsamtes Pfungstadt sowie der Steuerfahndung Darmstadt behördenübergreifende Kontrollen durch. Den Schwerpunkt setzten die Beamten hierbei auf die Bekämpfung der Kriminalitätsschwerpunkte hinsichtlich des illegalen Glücksspiels, der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Tabaksteuergesetz, der Missachtung der einzuhaltenden steuerrechtlichen Verstöße sowie die Überwachung der Vorschriften des Arbeits- und Jugendschutzes. Bei dem Einsatz zwischen 18 Uhr und 0.30 Uhr wurden drei Lokalitäten überprüft und insgesamt 32 Personen kontrolliert.
In einer Lokalität kontrollierten die Ordnungshüter 15 Personen und stellten erfreulicherweise keine Verstöße fest. Die Steuerfahndung jedoch leitete ein Bußgeldverfahren wegen Mängel in der Kassenführung ein. Auch das Ordnungsamt Pfungstadt leitete aufgrund eines fehlenden Sozialkonzeptes für Glücksspielautomaten sowie für das Fehlen eines aktuellen Aushangs des Jugendschutzgesetzes ein Bußgeldverfahren ein.
Bei einer weiteren Kontrolle wurde durch die Beamten in einer Gaststätte ein illegales Glücksspielgerät festgestellt. Bei der Auswertung des Geräts stellten die Ordnungshüter rasch fest, dass mit diesem Gerät innerhalb eines kurzen Zeitraumes mehrere Tausend Euro steuerfrei eingenommen wurden. Die Restsumme von rund 270 Euro, die sich noch in dem Automaten befand, wurden von den Beamten beschlagnahmt. Weiterhin stellten die Einsatzkräfte in den Gasträumlichkeiten rund sieben Kilogramm Tabak sicher, da der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Tabaksteuergesetz bestand. Da zudem im Bereich der Theke ein Pfefferspray und ein Totschläger aufgefunden wurden, die dem Betreiber der Lokalität zugeordnet werden konnten, wird er sich zudem in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des Veranstaltens eines unerlaubten Glücksspiels und dem Verdacht der Geldwäsche verantworten müssen. Die Steuerfahndung leitete auch hier ein Bußgeldverfahren wegen Mängel in der Kassenführung ein.Im Rahmen einer Kontrolle einer größeren Personengruppe in der Lokalität fanden Polizeikräfte außerdem rund 12 Gramm Haschisch. Sie erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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