Wechseln Sie Ihr Versicherungskennzeichen

Für einige motorisierte Zweiradfahrer ist der 01.03. eines jeden Jahres ein wichtiges Datum. Startet an diesem Tag doch das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge wie Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter. Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet das, sie müssen mit Beginn des neuen Monats ihre Versicherung verlängern und ein neues Versicherungskennzeichen anbringen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt von schwarz auf blau und ist bis zum 28.02.2025 gültig. Sollten Sie dennoch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs sein, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen Bußgelder und Strafen. Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, können die Fahrzeuge sogar sichergestellt und dauerhaft eingezogen werden. Sollten Sie gar in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Also: Schnell die Versicherung verlängern und die blauen Kennzeichen anbringen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: