Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Wechselpflicht des Versicherungskennzeichens
37154 Northeim, 01.03.2024, Stadtgebiet Northeim
Northeim (cho)
Mit Beginn des Monats März wurden im Stadtgebiet Northeim mehrere Fahrzeuge, insbesondere Kleinkrafträder und Elektro-Scooter, kontrolliert und festgestellt, die mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren.
Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
Nochmal der eindringliche Hinweis, dass dieses Jahr, ab dem 01.03.2024, das Versicherungskennzeichen "von schwarz auf blau" gewechselt werden muss.
Die Versicherungskennzeichen haben eine Gültigkeit von einem Jahr, sodass das alte, schwarze Versicherungskennzeichen mit Beendigung des Monats Februar abgelaufen und die Versicherung für das dazugehörige Fahrzeuge demnach erloschen ist.
Das neue, gültige Versicherungskennzeichen hat die Farbe blau.
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