Festnahme am Hauptbahnhof Rostock
Am 04. März 2024 gegen 02:00 Uhr nahmen Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 56-jährigen Aserbaidschaner fest.
Bei der Kontrolle und Überprüfung seiner Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann mehrere Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte ihn ausgeschrieben, da er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.400,- Euro (120 Tagessätze zu je 20,- Euro) nebst Verfahrenskosten in Höhe von 81,- Euro zu zahlen hat. Das Amtsgericht Ravensburg hatte ihn wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt.
Außerdem bestehen gegen den Mann zwei weitere Haftbefehle durch das Amtsgericht Wangen im Allgäu und das Amtsgericht Nürnberg. Dem Mann wird gefährliche Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss berauschender Mittel vorgeworfen.
Durch die zuständigen Staatsanwaltschaften wurde jeweils Anklagen erhoben und die Hauptverhandlungen bei den oben benannten Amtsgerichten anberaumt.
Da der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladungen und Belehrungen über die Folgen unentschuldigten Fernbleibens ohne genügende Entschuldigung den Hauptverhandlungen im Januar 2024 und Oktober 2023 ferngeblieben war, wurden gegen ihn Haftbefehle erlassen.
Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde ein total gefälschter russischer Führerschein aufgefunden und sichergestellt.
Nunmehr wurde der 56-Jährige dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und in die nächst gelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Des Weiteren wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen eingeleitet.
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