BPOL NRW: Nach Einreise auf direktem Weg in die Justizvollzugsanstalt – Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Personen

Zwei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montag (04.03.2024) im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle fest. Am Nachmittag kontrollierten die Beamten eine türkische Staatsangehörige, die mit einem Flug aus Istanbul/Türkei einreiste. Hierbei wurde festgestellt, dass nach der 46-Jährigen gleich zweifach gefahndet wurde. Der erste Haftbefehl wurde im September 2023 von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Diebstahls erlassen. Demnach wurde die Frau im August 2020 rechtskräftig verurteilt. Der zweite Haftbefehl, ebenfalls von September 2023, wurde von der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 1.170 Euro sowie die Geldbuße in Höhe von 750 Euro konnte von der Reisenden nicht vor Ort beglichen werden, so dass die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 78 Tagen sowie die Erzwingungshaft in Höhe von 17 Tagen nicht abgewendet werden konnten. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde die Frau somit durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt. Am Montagabend wurde ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus London/Großbritannien durch die Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass auch dieser Mann gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen zweifacher fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im September 2020 verurteilten Mann erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 3.050 Euro konnte auch dieser Mann nicht vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 61 Tagen nicht abwenden. Auch er wurde nach Eröffnung des Haftbefehls an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.