Fortführung der themenorientierten Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten Ablenkung und Rückhalteeinrichtungen
Die Landespolizei MV setzt bei der Verkehrskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" im Monat März auf die Schwerpunkte Ablenkung und Rückhalteeinrichtungen.
Mit Rückhalteeinrichtungen verbindet man die oftmals den § 21a der Straßenverkehrsordnung oder umgangssprachlich die Gurtpflicht. Mit zunehmenden technischen Erneuerungen ist seitens der Polizei grundsätzlich ein Rückgang an geahndeten Gurtverstößen zu verzeichnen. Allerdings musste die Landespolizei MV im vergangenen Jahr landesweit rund 4.500 Verstöße gegen jene Gurtpflicht registrieren. Bei einem Verkehrsunfall ohne angelegten Sicherheitsgurt ist die Verletzungsgefahr enorm. Vor fast einem Jahr, am 16. März 2023, ereignete sich auf der B 194 zwischen Stavenhagen und Demmin ein folgenschwerer Unfall. Der 50-Jährige Fahrer eines BMW kam von der Straße ab und kollidierte mit einem Baum. Er erlag noch am selben Tag seinen schweren Verletzungen. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sein Sicherheitsgurt nicht angelegt war.
Im Gegensatz zu Rückhalteeinrichtungen lässt sich Ablenkung im Sinne der Straßenverkehrsordnung etwas weiter fassen. Egal, ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß; fehlende Fokussierung oder die Beschäftigung mit einer fahrfremden Tätigkeit können alle Verkehrsteilnehmer beeinflussen und im schlimmsten Fall zu einem Verkehrsunfall führen. Bei Fahrzeugführern wird der Gesetzgeber etwas genauer, denn als Fahrer hat man zu gewährleisten, dass Sicht und Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Zur klassischen Ablenkung zählt das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt. Allein das Aufnehmen oder Halten kann schon Ablenkung genug sein. Fahrer sollten daher auf Freisprechsysteme bzw. eine Sprachsteuerung zurückgreifen.
Mit dem Blick auf Verkehrsunfälle fällt der Nachweis einer Ablenkung durchaus nicht leicht, sofern man polizeilicherseits von der Sicherstellung eines Handys absieht. Auch aus diesem Grund wird von einer hohen Dunkelziffer an Verstößen ausgegangen. Daher ist für uns als Landespolizei Anlass, die Thematik Ablenkung durch z.B. das Handy auch weiterhin in den Fokus zu nehmen.
Die Verkehrskontrollen werden durch alle acht Polizeiinspektionen der beiden Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg den gesamten März fortgeführt. Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am heutigen Tag in Rostock statt.
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