BPOLI MD: Täuschungsversuch aufgedeckt: Bundespolizei stellt 25-Jährigen mit totalgefälschten Pass und Haftbefehl

Am Dienstag, den 5. März 2024 wies sich ein 25-Jähriger gegen 13:00 Uhr in Magdeburg mit einem griechischen Reisepass aus. Bei der Überprüfung des Dokuments kamen erhebliche Zweifel an der Echtheit des Reisepasses auf. Bei der näheren Inaugenscheinnahme des Dokuments durch eine Urkundenfachkraft der Bundespolizei bestätigte sich der Zweifel. Es handelte sich um einen totalgefälschten Pass. Die Beamten entschieden sich, den Mann und seinen Pass mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof zu nehmen. Eine Überprüfung seiner Personalien mittels eines Fingerabdruckscanners ergab das ernüchternde Ergebnis: Die Personalien auf dem vorgelegten Pass stimmten nicht mit den eigentlichen Personalien des Georgiers überein. Weiterhin ergab die Abfrage im Fahndungssystem der Polizei, dass gegen den jungen Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorlag. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Schwäbisch Hall wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Da der Verurteilte den Zahlungen nicht nachkam und sich, trotz der ergangenen Ladung, nicht zum Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 den Vollstreckungshaftbefehl. Da neben der Urkundenfälschung auch der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes bestand, übergaben die Bundespolizisten den Mann samt Sachverhalt zuständigkeitshalber der Landespolizei. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir