Bundespolizeidirektion München: Person im Gleis

Wegen eines 24-Jährigen, der sich am Freitagabend (8. März) im Tiefgeschoss des Hauptbahnhofes zum Urinieren ins Gleis begeben hatte, kam es zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahnverkehr. Ein 24-jähriger Ukrainer begab sich gegen 18:30 Uhr vom Bahnsteig 2 im S-Bahnbereich des Hauptbahnhofes München in den Gleisbereich. Nach kurzer Verweildauer hielt sich der mit 2,2 Promille Alkoholisierte an der Bahnsteigkante fest und urinierte an diese. Mehrere unbekannte Passanten forderten ihn auf den Gleisbereich zu verlassen. Mittlerweile war auch eine Abfertigungsmitarbeiterin der Deutschen Bahn in ihrer Kanzel am Mittelbahnsteig auf den Vorfall aufmerksam geworden und löste für eine in die Einfahrt befindliche S-Bahn (S4) eine Zwangsbremsung aus. Zu einer direkten Gefahrensituation für den 24-Jährigen war es nicht gekommen, da mehrere Reisende, die die Bremsung des Zuges im Tunnelbereich hörten, den hektisch werdenden Mann aus dem Landkreis Freising zum Bahnsteig hochzogen. Die S-Bahn war rechtzeitig im Stammstreckentunnel zum Stehen gekommen. In der S4 verletzte sich durch die eingeleitete Zwangsbremsung niemand. Passanten hielten den Ukrainer bis zum Eintreffen alarmierter Bundespolizisten fest. Aufgrund der Vorfalles war es zu erheblichen Auswirkungen im freitagabendlichen Verkehr der S-Bahn gekommen. Gegen den 24-Jährigen, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getretenen war, ermittelt die Bundespolizei wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Bundespolizei dankt den Reisenden, die dem Mann zum Bahnsteig hochgeholfen haben und warnt zugleich vor dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen. Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.