Bundespolizeidirektion München: Ein Ermittlungsverfahren kommt selten allein/ Bundespolizei findet gefälschte Flüchtlingsdokumente

Am Sonntag (10. März) hat die Bundespolizei einem syrischen Migranten die Einreise verweigert, nachdem dieser am Vortag versucht hatte, mit gefälschten Dokumenten unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einzureisen. Für die Ermittler rückten aufgrund zahlreicher Indizien auch ein mutmaßlicher Schleuser sowie Sozialleistungsbetrüger ins Licht. Am Samstagabend (9. März) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Cannes-München. Ein syrischer Reisender wies sich hierbei mit griechischen Flüchtlingsdokumenten, einem Fremdenpass und einem Aufenthaltstitel, aus. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Polizisten fest, dass es sich um Fälschungen handelt. Die Beamten fanden außerdem anhand der Fingerabdrücke heraus, dass der 26-Jährige bereits in Griechenland als Asylbewerber registriert worden war. Seit Ende Januar 2024 lag jedoch seitens der griechischen Behörden eine Rückkehrentscheidung vor, deren Vollzug derzeit ausgesetzt ist. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Migrant die Fälschungen sowie auch ein Flug- und Busticket in Griechenland für 4.500 Euro von einem bisher unbekannten Schleuser erhalten. Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann sein Heimatland vor vier Jahren verlassen und sich anschließend drei Jahre in der Türkei aufgehalten. Für 8.000 Euro habe er sich dann mit dem Lkw nach Griechenland schleusen lassen. Im Laufe der Ermittlungen gewannen die Beamten außerdem Erkenntnisse auf einen in Deutschland wohnhaften Landsmann, der nach seiner Asylantragstellung 2020 in Griechenland unter anderen Personalien im Jahr 2021 ebenso in Deutschland um Asyl ersuchte. Den deutschen Ausländerbehörden hatte der Migrant seine griechischen Dokumente jedoch vorenthalten. Die weitere Bearbeitung aufgrund des Verdachtes des Sozialleistungsbetruges und Erschleichens eines Aufenthaltstitels wird nun an die zuständigen Polizei- und Ausländerbehörden übergeben. Die Beamten zeigten den 26-Jährigen wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an. Die Bundespolizei ermittelt in diesem Fall nun auch gegen Unbekannt wegen Einschleusens von Ausländern. Die Polizisten belegten den Syrer mit einer dreijährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik und wiesen ihn am Sonntag nach Österreich zurück. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.