Festnahmen – Einer von Zweien hatte Glück
Am 12.03.24 gegen 15:00 Uhr wurde ein 41- jähriger polnischer Staatsangehöriger im Bahnhof Kiel einer Kontrolle durch die Bundespolizei unterzogen.
Diese ergab, dass der Mann bereits seit einiger Zeit zur Festnahme ausgeschrieben war.
Er hatte nun die Wahl die Freiheitsstrafe durch Zahlung von 860,- EUR plus Verfahrenskosten zu umgehen oder für 43 Tage ins Gefängnis zu gehen.
Da er die Summe nicht aufbringen konnte, blieb der Gefängnisaufenthalt alternativlos. Zudem wurde bei der Durchsuchung der Person ca. 1 Gramm Marihuana aufgefunden, was weitere strafprozessualen Maßnahmen nach sich zog. Die geringe Menge Marihuana hätte in naher Zukunft aufgrund der Legalisierung keine Folgen für ihn gehabt. Er wurde im Anschluss an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.
Glück hatte am nächsten Tag ein weiterer Pole, der an der polnischen Grenze aufgrund einer Fahndungsausschreibung verhaftet wurde. Auch er konnte eine geforderte Geldsumme von 1586,- EUR nicht leisten und hätte eigentlich für 30 Tage ins Gefängnis gemusst.
Doch ein Freund von ihm erschien auf der Wache der Bundespolizei im Kieler Bahnhof und beglich die Geldstrafe für seinen bei der Bundespolizei am Grenzübergang Pomellen verhafteten Freund.
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