BPOLI MD: Effizienz hat einen Namen: Bundespolizei vollstreckt wenige Stunden alten Haftbefehl

Offensichtlich hat ein 40-Jähriger trotz einer Verurteilung nichts dazu gelernt und muss jetzt die Konsequenzen tragen: Am Mittwoch, den 13. März 2024 nutzte dieser einen Intercityexpress von Berlin nach Halle (Saale) ohne eine erforderliche Fahrkarte zu besitzen. Der Vermögensschaden hierfür betrug 62,20 Euro. Gegen 14:00 Uhr bat der zuständige Kundenbetreuer der Deutschen Bahn die Bundespolizei um Unterstützung bei der Feststellung der Identität des Reisenden. Eine Streife erwartete den Zug samt des Reisenden entsprechend bei Einfahrt auf Gleis sechs des Hauptbahnhofes. Da vor Ort keine Identitätsfeststellung des polnischen Staatsangehörigen möglich war, nahmen die eingesetzten Beamten den Mann mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Halle (Saale). Dort konnten die Personalien des Mannes zweifelsfrei festgestellt werden. Zudem ergab eine Überprüfung der Daten im Fahndungssystem der Polizei, dass gegen ihn ein erst am selben Tag erstellter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vorlag. Aufgrund des Erschleichens von Leistungen war der Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Da er weder die Strafe bezahlt hatte, noch der Aufforderung zum Strafantritt folgte, erging der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und gaben dem Verurteilten die Möglichkeit der sofortigen Zahlung der geforderten 600 Euro. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde der Pole in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Außerdem suchte die Staatsanwaltschaft Osnabrück zum Zwecke einer Beschuldigtenvernehmung, ebenfalls wegen Leistungserschleichung, nach dem aktuellen Aufenthaltsort des 40-Jährigen. Die jeweiligen ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff, den Vollzug des Haftbefehls und den neuen Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt. Zudem erhält der Festgenommene eine weitere Strafanzeige wegen der aktuell begangenen Leistungserschleichung. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir