Ladendiebstahl: Festnahme und Urteil in kurzer Zeit

Eine Mitarbeiterin eines Discounters an der Friedrich-Ebert-Straße hat einen Mann am Dienstag, 12. März, auf frischer Tat bei einem Ladendiebstahl gestellt. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen vorläufig fest. Im beschleunigten Verfahren verurteilte ein Richter den Täter am Amtsgericht Mönchengladbach bereits am Donnerstag, 14. März. Gegen 13.45 Uhr beobachtete die Mitarbeiterin am Dienstag einen Mann dabei, wie er Ware in seinem Rucksack und den Taschen seiner Jacke verstaute. Sie konfrontierte den Ladendieb mit ihrer Beobachtung und hielt ihn anschließend bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Beamten stellten bei dem 48-Jährigen neben Ware aus dem Laden auch ein griffbereites Messer sicher. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest. Der 48-Jährige hat keinen festen Wohnsitz und ist mehrfach wegen ähnlicher Diebstahldelikte polizeilich in Erscheinung getreten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verurteilte ihn ein Richter am Donnerstag im Rahmen des beschleunigten Gerichtsverfahrens in der Hauptverhandlung wegen Diebstahls mit Waffe zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (JL) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de