BPOL NRW: Hauptbahnhof Dortmund – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Die Bundespolizei wird in dieser Woche (21. bis 25. März 2024) im Hauptbahnhof Dortmund ein Mitführverbot von Waffen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in dem genannten Hauptbahnhof.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagstock sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:
- Bundespolizei stellt 14-Jährigen mit Einhandmesserhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5723659
- Bundespolizisten stellen Messer bei 37-Jährigem festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5720379
- Auf Bewährung - Bundespolizisten stellen Drogen und Messer
sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5715587
- Bundespolizisten stellen Einhandmesser sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5713799
- Bundespolizisten kontrollieren bewaffneten 29-Jährigenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5713216
- Bahnmitarbeiter geschlagen - Bundespolizisten stellen Messer
sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5712874
- Bundespolizisten stellen 35-Jährigen mit Messernhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5703835
- 30-Jähriger entwendet Kinderspielzeug - Bundespolizei stellt
Einhandmesser sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5697624
- Bundespolizei stellt mehrere verbotene Waffen sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5693526
- Bundespolizei stellt gefährliche Messer und Teleskopschlagstock
sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5691303
Der Hauptbahnhof Dortmund wird täglich von einer Vielzahl Reisender genutzt und gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in dem Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des genannten Hauptbahnhofes verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 21. März ab 13:00
Uhr durchgehend bis zum 25. März 2024 bis 06:00 Uhr.
- Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des
Hauptbahnhofes Dortmund und die Gleisanlagen. Ausgenommen sind
die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
- Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten.Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in dem betroffenen Hauptbahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhard
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
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Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
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