BPOL NRW: Diebstahl in 40 Fällen – Bundespolizei nimmt Verurteilten fest

In der Nacht zu Donnerstag (21. März) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits mit zwei Haftbefehlen nach diesem fahnden. Gegen 00:30 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Dortmund. In der Haupthalle wurden sie auf einen 45-Jährigen aufmerksam. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund bereits Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den deutschen Staatsbürger erstmals im Juni 2019 rechtskräftig, wegen Diebstahls in acht Fällen, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung erfolgte im Juli 2023. Hier wurde der Wohnungslose, wegen Diebstahls in 32 Fällen und Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen, zu einer Restfreiheitstrafe in Höhe von 203 Tagen verurteilt. Ursprünglich lag die Freiheitsstrafe bei einem Jahr und acht Monaten, rund 400 Tage hatte der Verurteilte bereits in der Vergangenheit abgesessen. Da der Gesuchte sich bisher nicht der Haftantrittsladung stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen fest und führten ihn anschließend, für voraussichtlich rund 17 Monate, einer Justizvollzugsanstalt zu. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.