BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle – ein Haftbefehl wegen Handel mit Betäubungsmitteln
Zwei Haftbefehle und eine offene Fahndungsnotierung konnte die Bundespolizei am gestrigen Sonntag vollstrecken.
Ein 37-jähriger Deutscher reiste mittels Reisebus, aus Belgien kommend, nach Deutschland ein. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung kamen gleich drei offene Fahndungsnotierungen heraus.
Zu 60 Tagen Haft oder 981,-EUR Ersatzstrafe hatte ihn die
Staatsanwaltschaft Mainz wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben.
Aufgrund des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen lag eine Fahndungsnotierung des Amtsgerichts Groß-Gerau vor. Hier wurde er zu insgesamt 21 Monaten Haft wegen Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Diese Strafe war zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Da der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, lag nun ein Sicherungshaftbefehl gegen Ihn vor.
Zudem hatte das Amtsgericht Rüsselsheim den Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung aufgrund einer Sachbeschädigung ausschrieben.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der 37-Jährige der
Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt.
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