BPOL NRW: Kopfnuss erteilt – Bundespolizei fahndet erfolgreich nach Tatverdächtigem

Am gestrigen Sonntagmorgen (24. März) soll ein zunächst Unbekannter einen Reisenden grundlos im Dortmunder Hauptbahnhof attackiert haben. Wenig später konnten Bundespolizisten den Angreifer festnehmen. Gegen 4:30 Uhr sprach ein 35-Jähriger eine Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof Dortmund an. Dieser gab an, dass er von einem ihm Unbekannten am Nordausgang mit einem Kopfstoß verletzt worden sei. Zudem soll dieser Bargeld in Höhe von 20,- Euro entwendet haben und anschließend in unbekannte Richtung geflohen sein. Eine sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung führte zum Erfolg. Die Beamten stellten den 18-Jährigen, welcher von dem kosovarischen Staatsbürger (35) identifiziert wurde. Zu den Vorwürfen äußern wollte sich der junge Tatverdächtige nicht. Der Geschädigte aus Pforzheim klagte über Kopfschmerzen, woraufhin die Polizisten einen Rettungswagen anforderten. Diese untersuchten den 35-Jährigen vor Ort. Bei der Durchsuchung des Dortmunders (18) konnten die Uniformierten dessen Identität mit Hilfe seines Personalausweises feststellen. Das Stehlgut wurde nicht aufgefunden. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Deutsche mit 1,2 Promille alkoholisiert war. Der Mann war bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen diverser Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Die Einsatzkräfte brachten den 18-Jährigen in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Da sich der Zustand des 35-Jährigen sichtlich verschlechterte, alarmierten die Beamten erneut einen Rettungswagen. Dieser brachte den Geschädigten zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes gegen den Polizeibekannten ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.