Bundespolizeidirektion München: Bilanz der Bundespolizeidirektion München zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen – 24 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
München / Nürnberg - Die Bundespolizei hat erneut am letzten Wochenende mit verstärkten Kontrollen die Einhaltung des Mitführverbotes von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg überwacht. Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 700 Personen und stellten dabei 24 Verstöße fest.
Die Beamten stellten in 48 Stunden insgesamt 24 gefährliche Gegenstände bei 23 Personen sicher. Die Altersspanne der Polizeipflichtigen reichte dabei von 15 - 45 Jahren. In der Masse wurden Messer (Einhandmesser, Taschenmesser) und Reizstoffsprühgeräte sichergestellt, aber auch eine Schreckschusswaffe und Alltagsgegenstände wie Scheren befanden sich unter den von der Bundespolizei einbehaltenen Gegenständen.
Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich in einigen Fällen zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz.
Bei den Kontrollmaßnahmen stellten die Beamten zudem 17 Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten sowie 12 Ausschreibungen zur Fahndung, darunter mehrere Haftbefehle, fest.
Hintergrund der Maßnahme war, dass Gewalttaten unter Verwendung von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg zuletzt angestiegen waren und damit auch schwerere Verletzungen der Geschädigten einhergingen. Mitunter wurden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände benutzt, die nach dem Waffengesetz mitgeführt werden dürften.
Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu fallen.
Aus Sicht der Bundespolizei wird der Einsatz daher als erfolgreich bewertet.
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Stephan Hellwig
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