BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizisten vollstreckten gestern Nachmittag zwei Haftbefehle
Ein 26- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck/ Insel Usedom als Mitreisender in einem polnischen PKW festgestellt und kontrolliert.
Zur Kontrolle legte der Mann seine gültige polnische ID-Karte vor.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Verstoß gegen das AuslPflVG. Er hatte 600 EURO Geldstrafe zu zahlen. Weiterhin waren Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 EURO offen. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug 30 Tage.
Da der Pole die geforderten Geldbeträge zahlte, wurde er nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen um 15:05 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen und konnte seine Reise fortsetzen.
Weniger Glück hatte gegen 16:15 Uhr ein 29- jähriger Pole in Pomellen.
Er wurde auf der BAB 11 als Mitreisender in einem polnischen PKW angehalten und kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte ihn zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Geldstrafe betrug 1800 EURO, die Verfahrenskosten beliefen sich auf 596,02 EURO.
Der Mann konnte die geforderten Geldsummen nicht aufbringen und wurde für 90 Tage in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
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Igor Weber
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