BPOL NRW: Geklaut und Mitarbeiter geschlagen – Bundespolizei ermittelt

Am Freitagnachmittag (29. März) soll ein Jugendlicher zunächst im Dortmunder Hauptbahnhof Ware gestohlen haben. Anschließend soll er dann das Sicherheitspersonal angegriffen haben. Gegen 15:50 Uhr soll ein Jugendlicher in einem Supermarkt im Hauptbahnhof Dortmund zwei Dosen eines alkoholischen Getränkes im Gesamtwert von 7,60 Euro entwendet haben. Ein Sicherheitsmitarbeiter habe den Deutschen dann daran gehindert die Filiale zu verlassen. Dabei soll der 16-Jährige unvermittelt aggressiv geworden sein. Zudem soll er sich immer wieder nach einer Fluchtmöglichkeit umgeschaut haben. Der 43-Jährige habe den Aggressor am Arm festgehalten. Daraufhin soll dieser ihn ins Gesicht geschlagen haben. Dabei erlitt er eine Schürfwunde am Hals. Um weitere Angriffe zu unterbinden, habe der mazedonische Staatsangehörige dann dem Dortmunder ebenfalls ins Gesicht geschlagen. Dadurch fügte er dem jungen Mann eine leicht blutende Platzwunde an der Lippe zu. Als die Einsatzkräfte eintrafen, verhielt sich der 16-Jährige äußerst aggressiv. Ausweisdokumente konnte er nicht vorweisen. Die Beamten brachen den Jugendlichen zur Bundespolizeiwache. Bei einer Durchsuchung fanden sie in seiner linken Jackentasche ein Verschlusstütchen mit Marihuana auf. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Betroffene mit 1,3 Promille alkoholisiert war. Die Beamten übergaben den Deutschen an die Polizei Dortmund. Diese fertigte Lichtbilder von ihm und nahm dessen Fingerabdrücke. Zudem wurde sein gesetzlicher Vertreter über den Sachverhalt informiert. Dieser holte ihn von der Wache ab. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.