Carfriday: Rot für Raser, Poser und illegales Tuning – verstärkte Kontrollen gegen illegale Autorennen
In der bundesweiten Szene der Autobastler und -schrauber ist der
Karfreitag seit einigen Jahren zum sogenannten "Carfriday" umbenannt
worden. Auch an diesem Karfreitag trafen sich wieder zahlreiche
Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene in
Mecklenburg-Vorpommern, um sich gegenseitig ihre PS-starken Gefährte
vorzuführen. Nicht selten kommt es bei diesen Treffen auch zu
negativen Begleiterscheinungen, beispielsweise durch Lärmbelästigung
oder illegale Autorennen.
Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass die Durchführung von illegalen Autorennen gemäß
§ 315 d Strafgesetzbuch verboten ist. Dabei ist vielen Teilnehmern
nicht bewusst, dass es nicht auf die Länge der gefahrenen Strecke
ankommt. Ein illegales Rennen liegt zum Beispiel auch bei einem
Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel vor. Auch ein Rennen allein
gegen die Uhr (sog. Alleinraser) können sich strafbar machen.
Strafbar machen sich übrigens nicht nur die Teilnehmer, sondern auch
die Veranstalter.
Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in
Flensburg, Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren
verhängt werden, wenn es zu Personenschäden kommt. Auch besteht die
Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder sogar das Fahrzeug
beschlagnahmt wird.
Zahlreiche Kontrollkräfte waren in diesem Jahr im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im
Einsatz.
Dabei konnte in Stralsund ein größeres Treffen der Tuningszene mit
ca. 200 Fahrzeugen festgestellt werden. Ca. 150 Fahrzeuge davon
befanden sich auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters. Aus Sicht
der Polizei lief das Treffen friedlich ab. Gleichwohl wurden
mehrere Verstöße festgestellt. Drei Fahrzeuge wurden aufgrund nicht
genehmigter baulicher Veränderungen sichergestellt.
Darüber hinaus führten bei 14 Fahrzeugen bauliche Veränderungen zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis. 19 Fahrzeugführer waren zu schnell
unterwegs. Insgesamt wurden im Bereich des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg 19 Bußgeldverfahren eingeleitet und 25 Verwarnungen
ausgesprochen. Vier Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss von
Alkohol. Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis. Entsprechende Anzeigen wurden aufgenommen.
Die Polizei konstatiert am Ende ihres Einsatzes aber auch, dass sich
der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer am Karfreitag
regelkonform verhielt.
Im Auftrag
Olaf Haase
Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
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