Carfriday: Rot für Raser, Poser und illegales Tuning – verstärkte Kontrollen gegen illegale Autorennen

In der bundesweiten Szene der Autobastler und -schrauber ist der Karfreitag seit einigen Jahren zum sogenannten "Carfriday" umbenannt worden. Auch an diesem Karfreitag trafen sich wieder zahlreiche Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene in Mecklenburg-Vorpommern, um sich gegenseitig ihre PS-starken Gefährte vorzuführen. Nicht selten kommt es bei diesen Treffen auch zu negativen Begleiterscheinungen, beispielsweise durch Lärmbelästigung oder illegale Autorennen. Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Durchführung von illegalen Autorennen gemäß § 315 d Strafgesetzbuch verboten ist. Dabei ist vielen Teilnehmern nicht bewusst, dass es nicht auf die Länge der gefahrenen Strecke ankommt. Ein illegales Rennen liegt zum Beispiel auch bei einem Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel vor. Auch ein Rennen allein gegen die Uhr (sog. Alleinraser) können sich strafbar machen. Strafbar machen sich übrigens nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Veranstalter. Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in Flensburg, Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden, wenn es zu Personenschäden kommt. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder sogar das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Zahlreiche Kontrollkräfte waren in diesem Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im Einsatz. Dabei konnte in Stralsund ein größeres Treffen der Tuningszene mit ca. 200 Fahrzeugen festgestellt werden. Ca. 150 Fahrzeuge davon befanden sich auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters. Aus Sicht der Polizei lief das Treffen friedlich ab. Gleichwohl wurden mehrere Verstöße festgestellt. Drei Fahrzeuge wurden aufgrund nicht genehmigter baulicher Veränderungen sichergestellt. Darüber hinaus führten bei 14 Fahrzeugen bauliche Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. 19 Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs. Insgesamt wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg 19 Bußgeldverfahren eingeleitet und 25 Verwarnungen ausgesprochen. Vier Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Entsprechende Anzeigen wurden aufgenommen. Die Polizei konstatiert am Ende ihres Einsatzes aber auch, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer am Karfreitag regelkonform verhielt. Im Auftrag Olaf Haase Polizeihauptkommissar Polizeiführer vom Dienst Polizeipräsidium NeubrandenburgRückfragen zu den Bürozeiten: Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an die jeweils regional und thematisch zuständige Pressestelle (Polizeinspektionen Stralsund, Anklam oder Neubrandenburg oder Polizeipräsidium Neubrandenburg) Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Neubrandenburg Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 0395 5582 2223 E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de