Bundespolizeidirektion München: Bilanz der Bundespolizei Freilassing Zahlreiche Schleusungen und Fahndungstreffer an den Osterfeiertagen
Am Osterwochenende (29. März bis 1. April) hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing 52 unerlaubte Einreisen aufgedeckt. Außerdem wurden fünf Schleusungen verhindert und 83 Fahndungstreffer erzielt, darunter auch 16 Haftbefehle.
Am Karfreitag (29. März) um 07:45 Uhr haben Unterstützungskräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn
bei einem 36-jährigen Türken einen Haftbefehl festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte von der geforderten Geldstrafe 2.400 Euro entrichten. Den Restbetrag von 3.000 Euro zahlte sein Vater. Somit konnte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstag (30. März) um 23:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in der Bahnhofshalle in Freilassing einen 35-jährigen Österreicher. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Nach Vorführung vor dem Amtsgericht München wurde er am nächsten Tag in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert.
Am Ostermontag (1. April) gegen 21:45 Uhr fiel einer Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Neuhäusl ein Pkw mit tschechischer Zulassung auf. Bei der Kontrolle der fünf Insassen in der Ortschaft Unterau legte der 38-jährige Fahrer einen gültigen ukrainischen Reisepass vor. Darüber hinaus befanden sich in dem Fahrzeug zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen zwölf und 40 Jahren. Die Mitreisenden führten keine Dokumente mit sich, gaben aber an, syrische Staatsangehörige zu sein. Aufgrund des Verdachts des Einschleusens von Ausländern wurde der ukrainische Fahrer festgenommen. Außerdem nahm die Polizei die möglicherweise syrischen Insassen aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise vorläufig fest.
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Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf. Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von
insgesamt 225 Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und
Haltepunkte in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion
mit einem Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Neben dem Inspektionssitz in Freilassing besteht ein
weiterer Standort beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.