BPOL NRW: Bundespolizei stellt zwei Jugendliche – Fahrer hatte keinen Führerschein, Fahrzeug war nicht versichert – Beifahrer wurde amtlich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls gesucht

Nach erfolgter Einreise mittels Pkw mit Duisburger Zulassung aus Belgien kommend, stellte die Bundespolizei zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren fest. Die beiden reisten über die Bundesautoahn BAB 44 in die Bundesrepublik ein - der Fahrer im Alter von 15 Jahren zweifelsfrei ohne Fahrerlaubnis. Im Zuge der polizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass beide Personen ungeklärter Herkunft sind, keine Ausweispapiere besitzen und unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist waren. Ferner führte der 15-Jährige das Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung - ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Nach erfolgter Mitnahme zur Dienststelle der Bundespolizei wurden beide Personen mittels ihrer Fingerabdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft. Der Fahrer war im Schengener-Informationssystem, aus Anlass der Rückkehrentscheidung, von den Behörden in der Schweiz ausgeschrieben. Der Beifahrer war wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls von den Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main sowie Duisburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Im Ausländerzentralregister konnte nun mittels der zweifelsfreien Personalien kein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus bestätigt werden. Beide Personen wurden wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet zur Anzeige gebracht. Eine im Nachgang festgestellte Manipulation der Kennzeichen führte zur Anzeigenerweiterung wegen der Urkundenfälschung. Der Fahrzeugschlüssel, die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 wurden präventiv sichergestellt. Beide Personen wurden dem Jugendamt übergeben. Das Bild in der Pressemappe ist pressefrei. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen Pressestelle Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.