Bundespolizei am Hamburg Airport: Festnahme wegen des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne erforderliche Haftpflichtversicherung – 1.800 Euro Strafe

Am Freitag wollte eine 44-jährige deutsche Staatsangehörige von Hamburg nach Dubai fliegen. Sie stellte sich gegen 20:30 Uhr zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde durch Kräfte der Bundespolizei überprüft. Die Fahndungsabfrage ergab, dass die Frau seit Mitte Februar 2024 von der Staatsanwaltschaft Hamburg per Haftbefehl gesucht wurde. Wegen einer Straftat nach §6 Pflichtversicherungsgesetz (Gebrauch eines Fahrzeugs ohne erforderliche Haftpflichtversicherung) war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro zu zahlen. Alternativ standen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Die Frau konnte die geforderten 1.800 Euro zahlen und anschließend ausreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de X @bpol_nord