Mehrere Verstöße von E-Scootern im Straßenverkehr
Am vergangenen Wochenende stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg und Demmin mehrere Verstöße wegen der Trunkenheit im Verkehr fest. Auffällig war hierbei die Beteiligung im Straßenverkehr mittels E-Scooter.
Es wurden insgesamt sieben Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen geahndet, bei denen die Fahrzeugführer rauschmittel- oder alkoholbeeinflusst einen E-Scooter im Straßenverkehr führten.
Am Samstagabend gegen 23 Uhr kontrollierten die Neubrandenburger Polizeibeamten zwei auffällig fahrende E-Scooter im Reitbahnviertel. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei einer Person einen Wert von 2,31 Promille und bei der zweiten kontrollierten Person einen Wert von 1,48 Promille. Beide Personen waren zum Zeitpunkt der Tat nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Atemalkoholwert im strafbaren Bereich festgestellt und anschließend der Führerschein beschlagnahmt.
In den genannten drei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Weiterhin wurden insgesamt vier Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz festgestellt. Bei allen vier Kontrollen ergab ein durchgeführter Drogenvortest ein positives Ergebnis. Den rauschmittelbeeinflussten E-Scooterfahrern wurde ebenfalls die weitere Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Strafnormen beim Führen eines E-Scooters im Straßenverkehr dieselben sind wie bei einem PKW und dass die Betroffenen entsprechende Strafen zu erwarten haben.
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Johanna Liebich
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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