BPOLI MD: Notorischer Leistungserschleicher reist wiederholt ohne Ticket und mit offenem Haftbefehl
Am Mittwoch, den 10. April 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 22:50 Uhr fernmündlich die Meldung durch die Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Zug von Berlin nach Halle (Saale) eine männliche Person ohne erforderlichen Fahrschein befindet. Demnach konnte der 43-Jährige bei der Fahrscheinkontrolle durch den Zugbegleiter kein gültiges Ticket vorzeigen und wurde an zwei Unterwegsbahnhöfen aufgefordert das Triebfahrzeug zu verlassen. Diese Aufforderung ignorierte der französische Staatsangehörige trotzig und verblieb im Zug. Eine alarmierte Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich zum Bahnsteig des Hauptbahnhofes Halle (Saale), um den Sachverhalt aufzuklären. Den Anweisungen der Beamten den Zug selbstständig zu verlassen, kam der Mann nach. Die Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden. So verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden im Oktober 2023 wegen Erschleichens von Leistungen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Da sich der Verurteilte unbekannten Aufenthaltes befand, den geforderten Geldbetrag nicht zahlte und sich nicht, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im März dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihn die Einsatzkräfte, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die geforderte Geldsumme nicht begleichen konnte, überstellten ihn die Beamten an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Dem Verhafteten drohen nun Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruchs.
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